Allgemeiner Heilpraktiker werden
Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben will, muss Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker sein. Das zuständige Gesundheitsamt nimmt eine schriftliche und mündliche Prüfung ab, die „eine Gefährdung der Volksgesundheit“, sprich eine Gefahr für den Patienten, ausschließen soll.
Zum Zeitpunkt der Überprüfung müssen Sie 25 Jahre alt sein, ein gesundheitliches Zeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Prüfung wird in der Regel dort abgelegt, wo sich ihr erster Wohnsitz befindet. Hier gibt es Ausnahmen, wir beraten sie gerne. Eine frühzeitige Anmeldung, insbesondere am Prüfungsort Köln (zuständig für unsere gesamte Region) empfiehlt sich.
Überprüft wird dabei Ihr Wissen über den menschlichen Körper und seine Funktionen, über Erkrankungen bzw. Dysfunktionen, Ihre Fähigkeiten, diese zu diagnostizieren, zu behandeln und Ihre Grenzen zu erkennen. Dazu kommen Kenntnisse der Gesetzeskunde, praktische Techniken wie Untersuchungsmethoden und Ihr Verhalten in Notfällen.
Das naturheilkundliche Wissen wird dort nur an den Stellen abgefragt, an denen diese eine potentielle Gefahr für den Patienten darstellen könnte. Für die gesetzliche Erlaubnis ist dies nicht von Belang, jedoch schon für Ihren Erfolg in der späteren Praxis.
Eine Veränderung/Überprüfung der Prüfungsvoraussetzungen ist vom Gesetzgeber angedacht, aber noch liegen keinerlei Eckdaten dafür vor.

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