"Tage der offenen Tür"
16.-18. März `12
Das Programm auch zum herunterladen, hier.
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Wir beraten Sie gerne!
Sie können sich jederzeit, kostenfrei und unverbindlich, einen Termin zur Beratung geben lassen.
Wir informieren Sie gerne persönlich über die Ausbildungen, über Vorraussetzungen und Zukunft unseres Berufes und beraten Sie gerne zu Ihrer persönlichen Situation. All Ihre Fragen sind uns Willkommen!
Quereinsteiger und Wiederholer...
können sich gerne in einem persönlichen Gespräch ein individuelles Ausbildungskonzept bei ARTEMISA zuschneidern lassen. Sprechen Sie uns an!
Qualität und Erfahrung in der Heilpraktikerausbildung
Namhafte Schulen in ganz Deutschland haben sich zu einem Werteverbund zusammen geschlossen.
ARTEMISA ist selbstverständlich dabei. Und wenn Sie wissen wollen, was Qualität, Seriösitat und politische Zukunft ausmacht, dann schauen Sie doch mal hier:


HeilpraktikerIn werden - so geht's
Welche Vorraussetzungen es in Deutschland für die Ausübung des Berufs des/der HeilpraktikerIn gibt.
Wer in Deutschland die Heilkunde ausüben will, muss Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker sein. Das zuständige Gesundheitsamt nimmt eine schriftliche und mündliche Prüfung ab, die "eine Gefährdung der Volksgesundheit", sprich eine Gefahr für den Patienten, ausschließen soll.
Zum Zeitpunkt der Überprüfung müssen Sie 25 Jahre alt sein, ein gesundheitliches Zeugnis vorlegen und ein polizeiliches Führungszeugnis. Die Prüfung wird in der Regel dort abgelegt, wo sich ihr erster Wohnsitz befindet. Hier gibt es Ausnahmen, wir beraten sie gerne. Eine frühzeitige Anmeldung, insbesondere am Prüfungsort Köln (zuständig für unsere gesamte Region) empfiehlt sich.
Überprüft wird dabei Ihr Wissen über den menschlichen Körper und seine Funktionen, über Erkrankungen bzw. Dysfunktionen, Ihre Fähigkeiten, diese zu diagnostizieren, zu behandeln und Ihre Grenzen zu erkennen. Dazu kommen Kenntnisse der Gesetzeskunde, praktische Techniken wie Untersuchungsmethoden und Ihr Verhalten in Notfällen. Sprich alles, was den Patienten gefährden könnte, wird überprüft.
Das naturheilkundliche Wissen wird dort nur an den Stellen abgefragt, an denen es die Gefahr für den Patienten betrifft. Für die gesetzliche Erlaubnis ist es nicht relevant, jedoch für Ihren Erfolg in der späteren Praxis.


