"Tage der offenen Tür"
16.-18. März `12

Das Programm auch zum herunterladen, hier.

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Wir beraten Sie gerne!

Sie können sich jederzeit, kostenfrei und unverbindlich, einen Termin zur Beratung geben lassen.

Wir informieren Sie gerne persönlich über die Ausbildungen, über Vorraussetzungen und Zukunft unseres Berufes und beraten Sie gerne zu Ihrer persönlichen Situation. All Ihre Fragen sind uns Willkommen!

Quereinsteiger und Wiederholer...

können sich gerne in einem persönlichen Gespräch ein individuelles Ausbildungskonzept bei ARTEMISA zuschneidern lassen. Sprechen Sie uns an!

Qualität und Erfahrung in der Heilpraktikerausbildung

Namhafte Schulen in ganz Deutschland haben sich zu einem Werteverbund zusammen geschlossen.

ARTEMISA ist selbstverständlich dabei. Und wenn Sie wissen wollen, was Qualität, Seriösitat und politische Zukunft ausmacht, dann schauen Sie doch mal hier:

 

HeilpraktikerIn werden - so geht's

Welche Vorraussetzungen es in Deutschland für die Ausübung des Berufs des/der HeilpraktikerIn gibt.

Wer in Deutsch­land die Heil­kun­de aus­üben will, muss Arzt, Psy­cho­the­ra­peut oder Heil­prak­ti­ker sein. Das zu­stän­di­ge Ge­sund­heits­amt nimmt ei­ne schrift­li­che und münd­li­che Prü­fung ab, die "ei­ne Ge­fähr­dung der Volks­ge­sund­heit", sprich ei­ne Ge­fahr für den Pa­ti­en­ten, aus­schlie­ßen soll.

Zum Zeitpunkt der Überprüfung müssen Sie 25 Jahre alt sein, ein gesundheitliches Zeugnis vorlegen und ein polizeiliches Führungszeugnis. Die Prüfung wird in der Regel dort abgelegt, wo sich ihr erster Wohnsitz befindet. Hier gibt es Ausnahmen, wir beraten sie gerne. Eine frühzeitige Anmeldung, insbesondere am Prüfungsort Köln (zuständig für unsere gesamte Region) empfiehlt sich.

Über­prüft wird da­bei Ihr Wis­sen über den mensch­li­chen Kör­per und sei­ne Funk­tio­nen, über Er­kran­kun­gen bzw. Dys­funk­tio­nen, Ih­re Fä­hig­kei­ten, die­se zu dia­gnos­ti­zie­ren, zu be­han­deln und Ih­re Gren­zen zu er­ken­nen. Da­zu kom­men Kennt­nis­se der Ge­set­zes­kun­de, prak­ti­sche Tech­ni­ken wie Un­ter­su­chungs­me­tho­den und Ihr Ver­hal­ten in Not­fäl­len. Sprich al­les, was den Pa­ti­en­ten ge­fähr­den könn­te, wird über­prüft.

Das naturheilkundliche Wissen wird dort nur an den Stellen abgefragt, an denen es die Gefahr für den Patienten betrifft. Für die gesetzliche Erlaubnis ist es nicht relevant, jedoch für Ihren Erfolg in der späteren Praxis.